Allgemeine Geschäftsbedingungen  

von Arjan Kukalaj (im Folgenden Arjan Kukalaj“ oder „wir“ genannt)

Breslauerstraße 5 – 83059 Kolbermoor

Stand: 01.01.2022

1. Geltungsbereich für die Geschäftsbeziehung zwischen:  

Arjan Kukalaj: Für unsere Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Der Kunde erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an. Soweit das dem Aufraggeber unterbreitete Angebot per Leistungsverzeichnis von Arjan Kukalaj schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Regeln vor.

2. Zustandekommen des Vertrages  

(1) Arjan Kukalaj unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot in Form der Kennzeichnung eines Paketes aus dem aktuellen beigefügten Angebot- und Leistungsverzeichnis oder für individuell zusammengestellte Leitungen. An unsere Angebote halten wir uns längstens 20 Tage gebunden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind wir nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und Lieferfristen gebunden.

(2) Die Annahme unseres Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Fax oder per E-Mail. Fehlt es an derartigen Dokumenten und beginnen wir mit der Ausführung unserer Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

 3. Leistungsumfang  

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung, Webdesign sowie technische Dienstleistung und Support.

Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus unserem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben.

4. Vergütung und Fälligkeit  

(1) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalhonorare werden bei Start der Tätigkeit aus dem jeweiligen Leistungsvertrages vergütet. Zusätzlich angefallene Aufwendungen (wie Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Sonder-Leistungen, etc.) verstehen sich als Nettopreise. Soweit Umsatzsteuer geschuldet ist, wird diese in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen im Voraus ohne Abzüge zahlbar.

(3) Arjan Kukalaj kann angemessene Vorschüsse auf Vergütungen, Pauschalhonorare und Aufwendungsersatz verlangen. Arjan Kukalaj ist berechtigt, erbrachte Teil-Leistungen in Rechnung zu stellen auch wenn die Aufträge nicht vollständig fertiggestellt werden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Arjan Kukalaj berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von uns noch zu erbringende aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

(5) Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist Arjan Kukalaj nach erfolglosem Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(6) Im Falle der außerordentlichen Kündigung gem. § 3.7 bleiben die vertraglich vereinbarten Vergütungsansprüche von Arjan Kukalaj sowie weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere Schadensersatzansprüche, unberührt.

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.

5. Gegenseitige Rechte und Pflichten  

(1) Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich alles Erforderliche zu tun, damit wir die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen können. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal.

(2) Der Kunde wird uns sämtliche Informationen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringenden Leistung selbständig, zutreffend und unverzüglich zur Verfügung stellen.

(3) Der Kunde wird Arjan Kukalaj außerdem ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die zu erbringende Dienst- und Beratungsleistung sein können.

(4) Der Kunde wird Arjan Kukalaj Beanstandungen und Änderungswünsche an erstellten Inhalten etc. unverzüglich schriftlich per E-Mail mitteilen. Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners. Diese bedarf der Textform. Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von uns gesondert berechnet.

(5) Arjan Kukalaj ist berechtigt, nach Vertragsschluss, die Geschäftsbeziehung auf den Webseiten von Arjan Kukalaj nach außen zu kommunizieren und insbesondere den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden.

6. Haftung  

(1) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch Arjan Kukalaj beruhen.

(2) Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) (5) (6) Ist die vertragsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers nach diesem Vertrag streitig, so liegt die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Obliegenheitspflichten beim Kunden.

(7) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte uns gegenüber, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Können wir oder unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7. Schutzrechte  

(1) Arjan Kukalaj ist Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die wir unter dieser Vereinbarung erbringen, stehen, insbesondere an Texten, Grafiken, und Webdesigns und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte an den Dienstleistungen, der Datenbanken und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Arjan Kukalaj zu.

(2) Alle Urheberrechte und Patente und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entstehen oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen Texten und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Arjan Kukalaj oder ihren Lizenzgebern.

(3) Der Kunde erhält das einfache, zeitlich unbefristete, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Recht, die von Arjan Kukalaj nach diesem Vertrag erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Der Zugang zu für die Erbringung der Leitung eingesetzter Softwareprogramme ist von dieser Lizenzeinräumung nicht umfasst.

8. Datenschutz  

Arjan Kukalaj versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Weiteres dazu wird im gesondert geschlossenen ADV-Vertrag zwischen Kunden und uns geregelt.

9. Vertraulichkeit  

(1) Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien sämtliche vertrauliche Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen.

(2) „Vertrauliche Informationen“ im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche urheberrechtlich oder als Datenbankwerk geschützte Daten sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Insbesondere gehören hierzu Informationen betriebswirtschaftlicher Art und Informationen zu Produktentwicklungen. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung  

(1) Sofern vertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Mindest-Vertragslaufzeit bei  Dauerschuldverhältnissen 12 Monate und beginnt zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitpunkt. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate weiter, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

11. Abnahme  

Die Abnahme eines Projekts hat nach Bereitstellung der Leistung und Aufforderung schriftlich zu erfolgen. Ein Projekt gilt auch als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach erbrachter Leistung keine Einwände bezogen auf die angeforderten Projektinhalte gemeldet werden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung ein, so gilt das Projekt als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.

12. Unteraufträge  

Wir sind berechtigt, sämtliche von uns zur erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ganz oder teilweise durch von uns bestimmte Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.

13. Schlussbestimmungen  

(1) Sämtliche Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist Kolbermoor.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist der Sitz von Arjan Kukalaj, soweit zulässig.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam und beruht die Unwirksamkeit auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der Bestimmung treten.

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